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   OVG Saarland, 11.11.1998 - 2 Q 20/98   

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https://dejure.org/1998,19363
OVG Saarland, 11.11.1998 - 2 Q 20/98 (https://dejure.org/1998,19363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.11.1998 - 2 Q 20/98 (https://dejure.org/1998,19363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. November 1998 - 2 Q 20/98 (https://dejure.org/1998,19363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baulast; Bauvorhaben; Abweichende Bauausführung; Behördliche Forderung; Rechtswidriger Baustand; Vernichtung von erheblichen Sachwerten; Grenzbau; Abstandsflächen; Abstandsunterschreitung

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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Berlin, 15.03.2016 - 13 K 255.15

    Beseitigung eines Neubaus

    Generell ist anerkannt, dass gegenüber einer Beseitigungsanordnung nicht mit Erfolg eingewandt werden kann, deren Befolgung verursache "unverhältnismäßig" hohe Kosten (OVG Saarland, Beschluss vom 11. November 1998 - 2 Q 20/98 -).
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2003 - 6 G 1730/03

    Auslegung einer Baulast, Anfechtung der Baulasterklärung

    ( so auch OVG Münster, Urteil vom 15.05.1992 - 11 A 890/91 in NJW 1993, 1284f; ebenso OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.11.1998 - 2 Q 20/98; anders: VGH Mannheim, Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 in BauR 2001, 759ff).

    Wird sie jedoch in Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben erteilt, so ist sie dahingehend auszulegen, dass sie sich nur auf dieses Bauvorhaben bezieht und sich nicht auch auf eine abweichende Bauausführung erstreckt (OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.11.1998 - 2 Q 20/98).

    Es genügt, wenn sich dem Gesamtzusammenhang entnehmen lässt, auf welches konkrete Bauvorhaben sich die Erklärung bezieht, z.B. durch den der Erklärung beigefügten Plan oder durch die erteilte Nachbarzustimmung mittels Unterschrift auf den Bauvorlagen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.11.1998 - 2 Q 20/98).

  • OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09

    Nachbarliches Einschreitensbegehren hinsichtlich eines genehmigten

    (so ausdrücklich auch das Gutachten von Prof. Dr. Ing. P vom 7.5.2005, Blätter 22 ff. in Band 1 der Gerichtsakte, Seite 2 unter Bezugnahme auf die Fotos in Anlagen 3, 6 und 7) Den Klägern ist zuzugestehen, dass die öffentlich-rechtliche Wirkung der nachbarlichen Verzichtserklärung gegenüber der Genehmigungsbehörde in diesen Fällen ein genehmigungsabweichend ausgeführtes Vorhaben insgesamt nicht erfasst, (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.1998 - 2 Q 20/98 -, SKZ 1999, 122, Leitsatz Nr. 60, allgemein: Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 62) so dass dem Nachbarn mit Blick auf eine Nichteinhaltung seinem Schutz dienender Vorschriften, hier zumindest die seinerzeitigen Grenzabstandsbestimmungen in § 7 LBO 1974/80, nach Bauausführung ein Anspruch der Beseitigung des Gebäudes (§ 104 Abs. 1 Satz 1 LBO 1974/80) - vorbehaltlich einer nachträglichen Herstellung des genehmigten Zustands durch den Bauherrn - zuzubilligen war.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 2 N 7.15

    Dienende Funktion von Einfriedungen bei landwirtschaftlichen Betrieben;

    Generell ist anerkannt, dass gegenüber einer Beseitigungsanordnung nicht mit Erfolg eingewandt werden kann, deren Befolgung verursache unverhältnismäßig hohe Kosten oder führte zur Vernichtung von (erheblichen) Sachwerten (vgl. u.a. OVG Saarland, Beschluss vom 11. November 1998 - 2 Q 20/98 -, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 24.04.2002 - 2 Bf 701/98

    Nachträglicher Widerspruch bei vorhabenbezogener Baulast?

    Besonderheiten einer solchen Abstandsflächenbaulast, wie sie hier übernommen worden ist, rechtfertigen dagegen nicht, von einer notwendigerweise weitergehenden Bedeutung der Baulast für künftige Veränderungen oder weitere Vorhaben auszugehen (so auch OVG Saarlouis, Beschluß vom 11.11.1998 -2 Q 20/98-).
  • OVG Saarland, 14.12.1999 - 2 R 4/99

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen nur bei materieller Beschwer

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